„Als Steuerberater und Steuerberaterinnen sind wir Angehörige eines Freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege.
Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis
der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung.
Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen
steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen als
Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten sowie deren
wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen
und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz.
Die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche
Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen sind
weitere wesentliche Tätigkeitsfelder.
Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus.
Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effiziente Kanzleiführung
und Qualitätsmanagement schaffen wir die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen
flexibel begegnen zu können.”
Leitbild des steuerberatenden Berufs, Bundessteuerberaterkammer 2006